Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Ortsgemeinde Glanbrücken ist bemüht, ihre Website https://www.glanbruecken.de/ im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.glanbruecken.de/ und basiert auf den Anforderungen der

  • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
  • sowie der Richtlinie (EU) 2016/2102.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise vereinbar mit den Anforderungen der BITV 2.0.

Die Vereinbarkeit wurde durch eine Selbsteinschätzung vorgenommen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit nicht vollständig barrierefrei:

  • Nicht alle Bilder verfügen über vollständige oder aussagekräftige Alternativtexte.
  • Einige PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei erstellt.
  • In einzelnen Fällen können Kontraste oder die Tastaturbedienbarkeit eingeschränkt sein.
  • Eingebundene Inhalte von Drittanbietern (z. B. Karten oder externe Dokumente) liegen außerhalb unseres Einflussbereichs.

Wir arbeiten daran, diese Barrieren schrittweise zu reduzieren.

Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit

Zur Unterstützung der Zugänglichkeit wird auf der Website ein Accessibility-Werkzeug eingesetzt, das Nutzerinnen und Nutzern individuelle Anpassungen (z. B. Textgröße, Kontrast, Lesemodi) ermöglicht.

Darüber hinaus wird die Website fortlaufend überprüft und technisch weiterentwickelt.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen?
Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit?

Dann wenden Sie sich bitte an:

Ortsgemeinde Glanbrücken
E-Mail: glanbruecken@vg-lw.de

Wir bemühen uns, Ihre Anfrage zeitnah zu beantworten.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie innerhalb einer angemessenen Frist keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage erhalten, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden:

Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Rheinland-Pfalz

(Die Kontaktdaten finden Sie auf der Website des Landes Rheinland-Pfalz.)

Stand der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 21.01.2026 erstellt bzw. zuletzt aktualisiert.

Hinweise zur Umsetzung (kurz & wichtig)

  • Die Erklärung sollte im Footer verlinkt sein („Barrierefreiheit“).
  • Der Link sollte von jeder Seite erreichbar sein.
  • Die Erklärung muss ehrlich sein – „teilweise barrierefrei“ ist völlig üblich.
  • Ein Accessibility-Widget darf erwähnt werden, aber nicht als Ersatz dargestellt werden.